Testwatch & Jürgen Stellpflug entlarvt: Nach Fake Checks und Schleichwerbung schieben jetzt Gerichte falschen sowie geschäftsschädigenden Äußerungen von Testwatch e.V. einen Riegel vor

Burghausen, 28. Mai 2024 – In einem richtungsweisenden rechtlichen Vorgehen hat das Oberlandesgericht München angekündigt, die Berufung von Testwatch e.V. zurückzuweisen. Damit bestätigte auch das Oberlandesgericht München die Rechtmäßigkeit der vorausgegangenen einstweiligen Verfügung, die der Ever-Growing GmbH in Bezug auf faktisch falsche und geschäftsschädigende Äußerungen durch Testwatch zugesprochen wurde. Diese Entscheidung unterstreicht ernsthafte rechtliche und ethische Verfehlungen des angeblichen Verbrauchervereins Testwatch, dessen Praktiken nun auch die Gerichte beschäftigen.

Der Verbraucherverein Testwatch, unter der Leitung des ehemaligen Öko-Test Chefredakteurs Jürgen Stellpflug, ist bereits durch die fragwürdige Vergangenheit des Vorstands belastet. So wurde Hr. Stellpflug in einem Meedia Artikel beschuldigt, während seiner Zeit bei Öko-Test Auflagenzahlen künstlich erhöht zu haben, um Werbekunden zu täuschen. Doch selbst der bizarre Umstand, dass Testwatch als Verbaucherschutzverein nun selbst wegen Schmähkritik in zweiter Instanz erneut verurteilt wird dürfte leider nur die Spitze des Eisbergs sein.

+++ Updates +++

Seit der Veröffentlichung dieses Presseartikels haben sich viele Medien und Kontakte aus dem erweiterten Umfeld des Hr. Stellpflugs bei uns gemeldet sowie zudem weitere ‘Opfer’, die ebenfalls gerade rechtliche Schritte prüfen. Wir möchten uns an dieser Stelle für die Unterstützung und geführten Dialoge bedanken sowie nachfolgend einen kurzen Ausschnitt der getroffenen Maßnahmen in Form regelmäßiger Updates aufzeigen.

01.06.2024: Das DUP Magazin hat eine sorgfältige Prüfung der Vorwürfe gegen Herrn Stellpflug angekündigt und beschäftigt sich gegenwärtig mit den oben beschriebenen Ausführungen.

31.05.2024: Der Inhaber der nicht-kommerziellen “Ernährungsdenkwerkstatt”  kommuniziert klar, gegen Schleichwerbung und irreführende Informationsvermittlung zu sein. Er hat eine Verlinkung auf seiner Webseite zu Testwatch entfernt.

29.05.2024: Der ‘Food Monitor‘ hat auf die Vorwürfe gg. Testwatch reagiert und seine Verlinkung auf dieses Medium deaktiviert.

Gerichtliche Einordnung

Das Landgericht Traunstein hat festgestellt, dass Testwatch irreführende und geschäftsschädigende Äußerungen getätigt hat, die nicht nur die geschäftliche Integrität der Ever-Growing GmbH untergraben, sondern auch potenziell deren Recht auf Schutz der persönlichen Ehre und des guten Rufs verletzt haben. In Anbetracht dieser Feststellungen hat das Oberlandesgericht München klar signalisiert, “dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat” und beabsichtigt, diese zurückzuweisen. Dies unterstreicht die schwerwiegende Natur der Vorwürfe gegen Testwatch und hebt die Wichtigkeit des Gerichtsentscheids hervor, der als ein Präzedenzfall für ähnliche zukünftige Fälle dienen könnte.

Abwertende Sprachweise als modus operandi von Jürgen Stellpflug

Von journalistischer Arbeit, ausgewogener Berichterstattung und respektvollem Umgang bleibt bei Testwatch wenig übrig. Stattdessen rutscht Hr. Stellpflug regelmäßig in eine Schreibweise ab, die weit unter seriösen Ansprüchen eines Verbraucherverein zurückliegt.

Exemplarisch veröffentlicht Testwatch hier einen Artikel zu Testsiegeln der Stiftung Warentest und zitiert einen Dialog mit Frau Gabriele Braun, Syndikusrechtsanwältin der RAL gGmbH, die im Auftrag der Stiftung Warentest die Testsiegelvergabe überwacht. Auszüge daraus:

  • “Wir antworteten Frau Braun: Wir fragen uns immer, warum sich Leute unbedingt lächerlich machen wollen.”
  • “Wie Sie mit Ihrem aufgeblasenen Brief.”
  • “Wir werden dieses absurde Theater inklusive unserer Kommentare auf Testwatch veröffentlichen”

Persönliche Abwertung, die für eine inhalltiche Auseianndersetzung mit der Sache kaum relevant erscheint. Ist das der neue Kommunikationsstil von Verbrauchervereinen oder vielmehr ein weiterer Tiefpunkt von Testwatch?

Fake Checks auf Testwatch

Testwatch kritisiert zu Recht die Durchführung von Verbrauchertests, die nicht den branchenüblichen wissenschaftlichen und methodischen Standards entsprechen. Oft auch unter Bezugnahme auf fiktive Testansprüche, die sich von der Realität und Rechtssprechung entkoppelt haben, etwa das krampfhafte Festhalten an den “Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens”.

Umso befremdlicher mag es anmuten, dass Testwatch selbst regelmäßig “Checks” durchführt, deren Methoden und Transparenz zu wünschen übriglassen. Ein exemplarisches Beispiel ist der Lippenpflege-Vergleich, in dem Produkte lediglich auf problematische Inhaltsstoffe hin untersucht werden – ohne dass echte Produkttests durchgeführt wurden.

Man mag auch von einem simplen Ablesen der Inhaltsstoffe sprechen – wenig hilfreich, wenig seriös.

Fake Checks auf Testwatch

Besonders dreist: Eine Auslobung von “Produkten ohne Problemstoffe” – als ob Hersteller Schadstoffe oder Verunreinigungen in der Inhaltsstoffliste angeben würden. Wohl nur übertroffen von der Aussage, bei fehlenden Herstellerangaben auf Hörensagen bzw. Angaben Dritter zurückzugreifen: “Sofern die Hersteller keine Inhaltsstofflisten (INCI-Deklaration) veröffentlichen, haben wir auf den Seiten von Vertreibern (Drogeriemärkten, Supermärkten) gesucht.”

Wie Hr. Stellpflug wissen dürfte steht diese Praxis im krassen Widerspruch zu den anerkannten Standards für Produkttests, die eine umfassende Bewertung basierend auf realen Anwendungen erfordern. Solche Methoden können irreführend sein und den Verbrauchern ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln, was die Frage nach der Zuverlässigkeit und Integrität von Testwatch als Verbraucherschutzorganisation aufwirft.

Schleichwerbung auf Testwatch

Zu Affiliate Links hat Testwatch eine klare Meinung: “Fazit: Wer unabhängige Ratgeberseiten sucht, sollte darauf achten, dass sie nicht durch Weiterleitung von Usern an Shops Geld verdienen. Außerdem sollten sie nicht von Anbietern entsprechender Produkte oder Dienstleistungen verantwortet werden.”.

Schleichwerbung auf Testwatch

Die gelebte Praxis bei Testwatch selbst sieht jedoch anders aus. Denn Testwatch selbst platziert Affiliate-Links unauffällig auf ihrer Website, ohne diese an irgendeiner Stelle als Werbung zu kennzeichnen. Diese Links führen zu Produkten auf Amazon, was eine potenzielle Interessenkonflikt darstellt und die Unparteilichkeit der von Testwatch veröffentlichten Bewertungen untergräbt.

Beispielsweise abrufbar auf https://www.testwatch.de/testwatch/503-test-luftreiniger verlinkt Testwatch munter das Produkt Philips AC0820/10 mit https://www.amazon.de/dp/B07WBYD5NT?tag=hgt01c-21&linkCode=osi&th=1&psc=1&language=de_DE&currency=EUR, einem sogenannten Affiliate Link zu Amazon.

Glaubwürdigkeit von Testwatch

Diese Vorgehensweise verstößt gegen die von Testwatch selbst geforderten Transparenzstandards und untergräbt jede Glaubwürdigkeit der Organisation. Besonders problematisch ist dies, da Testwatch andere Unternehmen regelmäßig für ähnliche Praktiken kritisiert, was eine deutliche Doppelmoral offenbart. Aussagen wie “Für viele Verbraucher ist es aber schwer zu erkennen, welche Tests tatsächlich unabhängig und sachkundig durchgeführt wurden und bei welchen es sich lediglich um getarnte Werbung handelt.” auf der Testwatch “Über Uns” Seite wirken da wie Realsatire.

Ein Verbraucherschutzverband, der Verbraucher vor fragwürdigen Methoden warnt, gleichzeitig selbst mit eben diesen tausende Besucher seit Jahren hinters Licht führt, ist hochgradig unseriös.

Missachtung gerichtlicher Anordnungen

Obgleich die Fassade schon bröckelt, gibt sich Testwatch nach wie vor als selbsternannter Hüter des Verbraucherschutzes. Derweil wurde die vorliegende gerichtliche Anordnung des Landgerichts Traunstein geflissentlich ignoriert, indem Testwatch weiterhin 1:1 die vom Gericht untersagten Aussagen auf Facebook verwendete – über Monate hinweg.

Dieses Verhalten zeigt nicht nur eine Geringschätzung des Rechtssystems, sondern gefährdet auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verlässlichkeit der Organisation.

Dazu sieht sich Testwatch nun mit einem Ordnungsmittelverfahren konfrontiert, was zur nächsten Verurteilung von Testwatch führen könnte.

Präsenz in Verbrauchergremien

Trotz der unübersehbaren rechtlichen und ethischen Bedenken bleibt Jürgen Stellpflug, der Vorstand von Testwatch, in einflussreichen Positionen innerhalb der Verbraucherkommission und der Deutschen Umweltstiftung vertreten. Diese Präsenz in hochrangigen Gremien, die Verbraucherinteressen vertreten sollen, ist problematisch, da sie das Potential hat, das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Institutionen nachhaltig zu beschädigen. In Zeiten von inflationär auftretenden Fake News sollte es eine Selbstverständlichkeit für Behörden und seriösen Verbänden sein, sich klar von schwarzen Schafen zu distanzieren.

Fazit

Die jüngsten Urteile des LG Traunstein und des OLG München zeigen deutlich, dass Testwatch unter der Führung von Jürgen Stellpflug jegliche Glaubwürdigkeit als Verbraucherschutzverband verloren hat. Ein Verbraucherverband, der selbst wegen rechtswidrigem Verhalten gerichtlich verurteilt wird und dann auch noch die Dreistigkeit besitzt, diese gerichtliche Anordnung zu missachten, ist für den Zweck des Vereins mit “Wir testen die Tester” gänzlich ungeeignet.

„Die jüngsten gerichtlichen Entscheidungen sind ein klares Signal an alle Verbraucherschutzorganisationen, dass ethische Standards und rechtliche Verpflichtungen unerlässlich sind“, kommentierte Michael Fink, Geschäftsführer von Ever-Growing GmbH. „Ein Verein, der schon selbst wieder und wieder bei der Einhaltung rechtlicher Richtlinien versagt, hat sich für den Verbraucherschutz disqualifiziert. Ich persönlich kann Konsumenten nur vor Jürgen Stellpflug und dem Verbraucher-täuschenden Verein Testwatch e.V. warnen.“ Für die Ever-Growing GmbH bestätigt dieses Urteil die Notwendigkeit, sich gegen unbegründete und schädliche Anschuldigungen konsequent zur Wehr zu setzen.

PDF: Urteil des Landgerichts Traunstein

PDF: Urteil des Oberlandesgerichts München

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Michael Fink,

Geschäftsführer Ever-Growing GmbH,

Windhagerstraße 9,

84489 Burghausen

E-Mail: michael.fink@ever-growing.de

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Scroll to Top